Schumacher und Partner


Hinweise zur Meldung über Verstöße

  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind berechtigt, Hinweise abzugeben.
  2. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise anonym abzugeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation Ihrer Person ermöglichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Aufklärung eines Verstoßes unter Umständen effektiver erfolgen kann, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Identität ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als gegenüber dem Untersuchungsteam mit seiner Abteilung und den erforderlich einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt wird. Es können jedoch Ausnahmen gelten, insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren.
  3. Nur der Hinweisnehmer, zusammen mit seinem Team, wird zunächst über Ihren Hinweis informiert und leitet die folgenden entscheidenden Schritte zur Aufklärung ein. Unbefugte Mitarbeiter des Unternehmens haben keinen Zugriff auf Ihren Hinweis. Alle Informationen Ihres Hinweises werden äußerst vertraulich behandelt.
  4. Wenn Sie eine Meldung einreichen, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung in Ihrem Login-Bereich einsehen. Über diesen Login-Bereich erhält der Hinweisnehmer mit seinem Team auch Gelegenheit, vertraulich Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, sofern Rückfragen bestehen. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten nach Einreichung Ihres Hinweises dazu Login-Daten. Diese Login-Daten (Benutzernamen und Passwort) werden automatisch generiert. Bitte merken Sie sich diese Login-Daten. Dieser Login-Bereich steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben. Ihre Anonymität bleibt dabei gewahrt.
  5. Das Hinweisgeber-System dient dazu, Hinweise in Bezug auf Gesetzesverstöße entgegenzunehmen. Bei allgemeinen Beschwerden bitten wir Sie, sich an unsere allgemeine Kontaktadresse (E-Mail) zu wenden.
  6. Wir möchten Sie darum bitten, nur Hinweise abzugeben, von denen Sie sicher sind, dass die darin enthaltenen Informationen der Wahrheit entsprechen. Bitte vermeiden Sie bewusst falsche Behauptungen oder unwahre Tatsachen, da dies unter Umständen zu rechtlichen Konsequenzen für Sie als Hinweisgeber führen kann. Falls Sie unsicher sind, wie genau die Informationen zutreffen, bitten wir Sie, Ihre Meldung entsprechend zu kennzeichnen, beispielsweise als Vermutung oder als Aussage von Dritten.
  7. Nachdem Sie Ihre Meldung eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem persönlichen Zugangsbereich. Innerhalb von höchstens drei Monaten nach Erhalt Ihrer Meldung werden Sie vom Untersuchungsteam über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen informiert, einschließlich der Gründe für diese Maßnahmen, wie interne Untersuchungen oder Ermittlungen. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie auch per E-Mail über den aktuellen Bearbeitungsstatus in Ihrem Zugangsbereich benachrichtigt.
  8. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System zu beachten. Diese finden Sie unter dem Titel "Datenschutz Meldesystem".


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die hochgeladenen Dateien keine persönlichen Informationen enthalten, soweit Sie eine anonyme Meldung abgeben.

Ihre optionalen Kontaktdaten

Sie haben die Wahl, Ihre Kontaktdaten entweder vollständig oder teilweise zu hinterlassen oder die Meldung anonym abzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Zustimmung (auf der folgenden Seite) benötigen, um Ihre Kontaktdaten verarbeiten zu dürfen. Wenn Sie die Meldung anonym einreichen möchten, können Sie die Eingabefelder leer lassen und anschließend auf "Weiter" klicken.


Zusammenfassung

Anliegen

Ihre Daten


Einwilligungserklärung

Wir als Hinweisnehmer haben ein internes Meldesystem zur Erkennung und Prävention von Verstößen gegen geltendes Recht und Unternehmensrichtlinien etabliert. Dieses Meldesystem steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Sie können solche Meldungen online über die webbasierte Anwendung einreichen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Verstöße auch anonym zu melden. Falls Sie jedoch als Hinweisgeber nicht anonym bleiben möchten, können Sie freiwillig Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land) angeben. In einem solchen Fall ist Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung erforderlich.

Hiermit erteile ich mein Einverständnis, dass das Untersuchungsteam meinen Vor- und Nachnamen sowie meine Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land) speichert und verarbeitet. Dies geschieht zum Zwecke der Untersuchung von Verstößen gegen geltendes Recht oder zur Verhinderung solcher Verstöße. Die Informationen können gegebenenfalls an Dritte, wie externe Wirtschaftsprüfer und/oder Rechtsanwälte, weitergegeben werden.

Diese Einwilligung ist freiwillig, und ich bin mir bewusst, dass ich den Hinweis auch anonym abgeben kann. Ich kann diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Darüber hinaus habe ich das Recht, diese Einwilligung jederzeit in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich (z.B. per Brief) gegenüber dem Untersuchungsteam mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall werden mein Vor- und Nachname sowie meine Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land) unverzüglich gelöscht.